Verfahrensrechtliche Auswirkungen bei Ergehen eines Änderungsbescheids nach geschlossener mündlicher Verhandlung aber vor Verkündung des Urteils; wechselseitige Vermietung von Wohnungen
Leitsatz
Vermieten sich einander nahestehende Personen ausschließlich innerhalb dieses geschlossenen Personenkreises hergestellte Wohnungen auf Dauer wechselseitig zu jeweils eigenen Wohnzwecken ("Poolvermietung"), kann darin ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO liegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1094 Nr. 7 HFR 2013 S. 783 Nr. 9 OAAAE-36816