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BFH Urteil v. - IX R 18/12

Gesetze: AO § 42 Abs. 1, FGO § 68, FGO § 76, FGO § 93 Abs. 3, FGO § 96, FGO § 104 Abs. 2, FGO § 105 Abs. 4, FGO § 118 Abs. 2, FGO § 126 Abs. 2, FGO § 126 Abs. 3, EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, EStG § 21 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1

Verfahrensrechtliche Auswirkungen bei Ergehen eines Änderungsbescheids nach geschlossener mündlicher Verhandlung aber vor Verkündung des Urteils; wechselseitige Vermietung von Wohnungen

Leitsatz

Vermieten sich einander nahestehende Personen ausschließlich innerhalb dieses geschlossenen Personenkreises hergestellte Wohnungen auf Dauer wechselseitig zu jeweils eigenen Wohnzwecken ("Poolvermietung"), kann darin ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO liegen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1094 Nr. 7
HFR 2013 S. 783 Nr. 9
OAAAE-36816

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