Zahlungen für den Ausgleich der Entwertung einer veräußerten Kapitalbeteiligung nicht steuerbar; Abgrenzung zwischen Vermögensentschädigung und Leistungsentgelt i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG
Leitsatz
1. In der Übernahme von Stillhalte-, Förder- und Wohlverhaltenspflichten im Zusammenhang mit einem geplanten Börsengang kann eine Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG liegen, sofern der Übernahme eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt. 2. Nachträgliche Entschädigungszahlungen für die Entwertung der Beteiligung an einer AG, die deren Veräußerung vorausging und sich durch diese realisierte, sind nicht steuerbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1085 Nr. 7 EStB 2013 S. 258 Nr. 7 KÖSDI 2013 S. 18479 Nr. 8 StBW 2013 S. 582 Nr. 13 YAAAE-36817