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BGH Urteil v. - IX ZR 165/12

Gesetze: § 185 Abs 2 S 1 BGB, § 35 Abs 2 S 1 InsO, § 91 Abs 1 InsO

Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen ab Freigabe der freiberuflichen Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz

Die Vorausabtretung künftiger, nach Verfahrenseröffnung entstehender Forderungen erlangt infolge Konvaleszenz ihre Wirksamkeit zurück, wenn diese aus einer durch den Insolvenzverwalter freigegebenen selbstständigen Tätigkeit des Schuldners herrühren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1409 Nr. 24
DB 2013 S. 6 Nr. 24
DStR 2013 S. 12 Nr. 27
WM 2013 S. 1129 Nr. 24
ZIP 2013 S. 1181 Nr. 24
ZIP 2013 S. 6 Nr. 23
XAAAE-36920

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