Vereinsrecht: Bindung des Vereins an Entscheidung des Vereinsgerichts; Überprüfbarkeit der Entscheidung durch das staatliche Gericht
Leitsatz
1. Wenn das innerhalb seiner satzungsmäßigen Befugnis tätig gewordene Vereinsgericht eine vom Vorstand gegen ein Vereinsmitglied verhängte Vereinsmaßnahme aufhebt, steht für den Verein im Verhältnis zum Mitglied bindend fest, dass die Maßnahme entfallen ist.
2. Im Rahmen der auf die Feststellung der Wirksamkeit der betreffenden Maßnahme gerichteten Klage des Vereins gegen das Vereinsmitglied ist nicht zu überprüfen, ob das innerhalb seiner satzungsmäßigen Befugnis tätig gewordene Vereinsgericht die betreffende Vorstandsentscheidung sachlich zu Recht aufgehoben hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW-RR 2013 S. 873 Nr. 14 WM 2013 S. 1125 Nr. 24 ZIP 2013 S. 1217 Nr. 25 ZIP 2013 S. 5 Nr. 19 RAAAE-36922