Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten Leistungsausschlusses; Wirksamkeit eines Leistungsausschlusses betreffend Beteiligungen
Leitsatz
1. Zur Zulässigkeit eines zwischen Versicherungsnehmerin und Versicherer rückwirkend vereinbarten Leistungsausschlusses in einer Gruppen-Rechtsschutzversicherung.
2. Der Leistungsausschluss in Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen … in ursächlichem Zusammenhang mit dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Beteiligungen" ist wirksam.
Tatbestand
Fundstelle(n): NJW 2013 S. 2742 Nr. 37 WM 2013 S. 1115 Nr. 24 ZIP 2013 S. 1228 Nr. 25 IAAAE-36938