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BGH Urteil v. - IV ZR 233/11

Gesetze: § 242 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 328 Abs 2 BGB, § 3 Abs 2 Buchst f DBuchst bb ARB 2007

Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten Leistungsausschlusses; Wirksamkeit eines Leistungsausschlusses betreffend Beteiligungen

Leitsatz

1. Zur Zulässigkeit eines zwischen Versicherungsnehmerin und Versicherer rückwirkend vereinbarten Leistungsausschlusses in einer Gruppen-Rechtsschutzversicherung.

2. Der Leistungsausschluss in Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen … in ursächlichem Zusammenhang mit dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Beteiligungen" ist wirksam.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 2742 Nr. 37
WM 2013 S. 1115 Nr. 24
ZIP 2013 S. 1228 Nr. 25
IAAAE-36938

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