Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer während der ersten drei Monate des Aufenthalts - keine Anwendbarkeit bei Nachzug zu einem deutschen Ehegatten
Leitsatz
Drittstaatsangehörige, die als Familienangehörige eines Deutschen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, sind in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht von Leistungen nach dem SGB 2 ausgeschlossen.