Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht - Ungleichbehandlung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe im Einkommensteuerrecht ohne sachliche Rechtfertigung - eingetragene Lebenspartnerschaft als Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs - Ablehnungsgesuch gegen Richter Landau unzulässig - Fortgeltung der unvereinbaren Vorschriften mit Maßgabe der rückwirkenden Anwendung des Splittingtarifs ab 2001 in noch offenen Verfahren - abweichende Meinung: Lebenspartnerschaft in Jahren 2001 und 2002 noch keine der Ehe vergleichbare Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft - Reichweite der Typisierungsbefugnis sowie zeitlicher Anpassungsspielraum des Gesetzgebers - ungeklärte verfassungsrechtliche Lage in Jahren 2001 und 2002
Leitsatz
Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG
zum Ehegattensplitting ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar.
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1374 Nr. 8 DStR 2013 S. 1228 Nr. 24 EStB 2013 S. 243 Nr. 7 FR 2013 S. 712 Nr. 15 HFR 2013 S. 640 Nr. 7 NJW 2013 S. 2257 Nr. 31 NWB-Eilnachricht Nr. 25/2013 S. 1952 StBW 2013 S. 578 Nr. 13 StBW 2013 S. 591 Nr. 13 KAAAE-37046