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BAG Urteil v. - 8 AZR 706/11

Gesetze: § 613a Abs 1 S 1 BGB

Betriebsteilübergang - Zuordnung des Arbeitnehmers

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers im Wege eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs auf die Beklagte übergegangen und der Kläger von der Beklagten zu beschäftigen ist, ferner um Annahmeverzugslohn-Ansprüche des Klägers für die Zeit von Oktober 2009 bis Oktober 2010.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1588 Nr. 26
DB 2013 S. 1556 Nr. 28
SAAAE-37065

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