(Geringfügige Beschäftigung als Hausmeister und Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft - keine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt iSv § 8a SGB 4 - Verfassungsmäßigkeit)
Leitsatz
Geringfügige Beschäftigungen für eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, die die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen, sind keine geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt iS des § 8a SGB 4.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2012:290812UB12R410R0
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 1135 Nr. 22 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2013 S. 1544 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2012 S. 3154 OAAAE-37104