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BSG Urteil v. - B 2 U 21/11 R

Gesetze: § 162 SGG, § 164 Abs 2 S 3 SGG

Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - mangelhafte Revisionsbegründung - Nichtauseinandersetzung mit angefochtener LSG-Entscheidung - Revisionsschrift: fast wörtliche Wiedergabe der Berufungsbegründung gegen SG-Entscheidung

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten war im Revisionsverfahren noch streitig, ob der Klägerin ein Anspruch auf Einsicht in Aktenunterlagen der Beklagten zusteht, die diese über einen Versicherungsfall eines Mitarbeiters der Klägerin führt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:110413UB2U2111R0

Fundstelle(n):
JAAAE-37110

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