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BVerwG Urteil v. - 3 C 13.12 (3 C 3.10)

Gesetze: BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1; 197; BGB § 201 a.F.; VwVfG § 49a Abs. 3; MOG § 10 Abs. 3; MOG § 14 Abs. 1; VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 Art. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Der Senat hält daran fest, dass Ansprüche auf Erstattung besonderer Vergünstigungen nach dem Marktorganisationsgesetz - MOG - rückwirkend auf den Zeitpunkt des Empfangs der Leistung entstehen und damit gemäß § 14 Abs. 1 MOG ab diesem Zeitpunkt zu verzinsen sind, wenn deren Bewilligung mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird (wie BVerwG 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 S. 1 <Rn. 36 ff.>).

Die Möglichkeit, im Ermessenswege von der Geltendmachung eines Zinsanspruchs abzusehen (§ 49a Abs. 3 Satz 2 VwVfG), findet im Rahmen der Zinspflicht des § 14 Abs. 1 MOG keine Anwendung.

Fundstelle(n):
DAAAE-37112

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