Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten
Eheleuten
Leitsatz
1. Die Frage, auf wessen Rechnung Zahlungen eines der Ehegatten auf
die gemeinsame Vorauszahlungsschuld der zusammen zur Einkommensteuer
veranlagten Eheleute als bewirkt i.S. des
§ 37 Abs. 2 Satz 1
AO anzusehen sind, ist durch die Rechtsprechung des BFH
bereits geklärt. 2. Dass die von einem Gesamtschuldner im
Vollstreckungsweg beigetriebene Steuerforderung nicht als eine auch auf
Rechnung des anderen Gesamtschuldners bewirkte Zahlung angesehen werden kann,
ist klar und eindeutig und bedarf keiner Klärung in einem
Revisionsverfahren. 3. Allein die unzutreffende Anwendung von
Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung durch das Finanzgericht rechtfertigt nicht
die Zulassung der Revision.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): AO-StB 2013 S. 215 Nr. 7 BFH/NV 2013 S. 1217 Nr. 8 VAAAE-37171