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BFH Beschluss v. - VII B 66/12

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, AO § 47

Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

Leitsatz

1. Die Frage, auf wessen Rechnung Zahlungen eines der Ehegatten auf die gemeinsame Vorauszahlungsschuld der zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleute als bewirkt i.S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO anzusehen sind, ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt.
2. Dass die von einem Gesamtschuldner im Vollstreckungsweg beigetriebene Steuerforderung nicht als eine auch auf Rechnung des anderen Gesamtschuldners bewirkte Zahlung angesehen werden kann, ist klar und eindeutig und bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren.
3. Allein die unzutreffende Anwendung von Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung durch das Finanzgericht rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision.

Fundstelle(n):
AO-StB 2013 S. 215 Nr. 7
BFH/NV 2013 S. 1217 Nr. 8
VAAAE-37171

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