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KAGB § 353a i.d.F. für 2017

Kapitel 8: Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften

Abschnitt 2: Übergangsvorschriften

Unterabschnitt 3: Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF

§ 353a Übergangsvorschriften zu den §§ 261, 262 und 263

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