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BGH Urteil v. - I ZR 88/11

Gesetze: § 145 BGB, § 443 BGB, § 477 Abs 1 S 1 BGB, § 477 Abs 1 S 2 BGB, § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG

Wettbewerbsverstoß: Werbung mit unvollständigen Angaben zu einer Herstellergarantie auf der Internet-Plattform eBay; Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Garantie

Tatbestand

Die Klägerin steht beim Vertrieb von Spielgeräten über das Internet mit der Beklagten in Wettbewerb. Sie nimmt diese wegen Angaben, die die Beklagte im Zusammenhang mit einem von ihr über die Internet-Plattform eBay am 20. Juni 2010 zum Preis von 577 € angebotenen Trampolin zur Herstellergarantie gemacht hat, auf Unterlassung in Anspruch.

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Fundstelle(n):
NAAAE-37836

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