Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Beschwerdebegründung in einer Familiensache: Entschuldigung einer Fristversäumung infolge Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts
Leitsatz
Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts kann eine Wiedereinsetzung nur dann ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter Arbeit erheblich eingeschränkt wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom , XII ZB 298/11, FamRZ 2012, 621).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1473 Nr. 25 NJW 2013 S. 2035 Nr. 28 NJW 2013 S. 8 Nr. 26 YAAAE-37867