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BGH Beschluss v. - XII ZB 396/12

Gesetze: § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 117 Abs 1 S 4 FamFG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO

Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Beschwerdebegründung in einer Familiensache: Entschuldigung einer Fristversäumung infolge Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts

Leitsatz

Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts kann eine Wiedereinsetzung nur dann ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter Arbeit erheblich eingeschränkt wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom , XII ZB 298/11, FamRZ 2012, 621).

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1473 Nr. 25
NJW 2013 S. 2035 Nr. 28
NJW 2013 S. 8 Nr. 26
YAAAE-37867

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