Zwangsversteigerungsverfahren: Rückwirkende Genehmigung eines vom vollmachtlosen Vertreter eines Berechtigten gestellten Antrags auf Zuschlagsversagung wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze
Leitsatz
Der in einem Zwangsversteigerungsverfahren namens eines Berechtigten von einem vollmachtlosen Vertreter gestellte Antrag, den Zuschlag wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze zu versagen, kann von dem Berechtigten - sofern der Antrag nicht bereits wegen des Vollmachtsmangels zurückgewiesen worden ist - auch nach dem Schluss der Verhandlung über den Zuschlag mit rückwirkender Kraft genehmigt werden.
Fundstelle(n): NJW 2013 S. 8 Nr. 27 WM 2013 S. 1223 Nr. 26 IAAAE-37881