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BGH Beschluss v. - V ZB 24/12

Gesetze: § 74a Abs 1 ZVG, § 74a Abs 2 ZVG, § 89 Abs 2 ZPO

Zwangsversteigerungsverfahren: Rückwirkende Genehmigung eines vom vollmachtlosen Vertreter eines Berechtigten gestellten Antrags auf Zuschlagsversagung wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze

Leitsatz

Der in einem Zwangsversteigerungsverfahren namens eines Berechtigten von einem vollmachtlosen Vertreter gestellte Antrag, den Zuschlag wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze zu versagen, kann von dem Berechtigten - sofern der Antrag nicht bereits wegen des Vollmachtsmangels zurückgewiesen worden ist - auch nach dem Schluss der Verhandlung über den Zuschlag mit rückwirkender Kraft genehmigt werden.

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 8 Nr. 27
WM 2013 S. 1223 Nr. 26
IAAAE-37881

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