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BFH Beschluss v. - II B 100/12

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2, ErbStG § 12, BewG § 97 Abs. 1a

Kapitalkonto des Gesellschafters aus der Steuerbilanz für die Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens von Personengesellschaften auf die Gesellschafter maßgebend

Leitsatz

1. Die Rechtsfrage, ob bei der Aufteilung des ermittelten erbschaftsteuerlichen Gesamtwerts des Betriebsvermögens gemäß § 97 Abs. 1 BewG auf die jeweiligen Gesellschafter Wertkorrekturen aus Ergänzungsbilanzen zu berücksichtigen sind oder nicht, hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Rechtsfrage betrifft ausgelaufenes Recht, weil § 97 Abs. 1 BewG durch das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts vom mit Wirkung ab grundlegend geändert wurde.
2. Der Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt u.a. voraus, dass dieselbe Rechtsfrage in dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts und in der Divergenzentscheidung unterschiedlich beantwortet wurde. Die Identität der Rechtsfrage ist gegeben, wenn die zu vergleichenden Entscheidungen zu derselben Rechtsnorm ergangen sind. Eine Divergenz kann auch dann vorliegen, wenn die voneinander divergierenden Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage in verschiedenen Normen mit den gleichen gesetzlichen Tatbeständen unterschiedlich beantwortet haben.

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1226 Nr. 8
GAAAE-38696

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