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BMF - IV C 1 - S 1980-1/12/10014

Gesetz zur Umsetzung des ; Praktische Umsetzungsfragen im Bereich des Investmentsteuerrechts

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder beantworte ich im Folgenden Ihre Fragen zur praktischen Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des . Damit dieses Schreiben aus sich heraus verständlich ist, habe ich Ihre Fragen abgedruckt und jeweils im Anschluss die Antwort des BMF eingefügt. Bei einem Teil der Fragen sind weitere Abstimmungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erforderlich. Die noch offenen Fragen werde ich in einem nachfolgenden Schreiben beantworten.

1. Werbungskostenaufteilung (§ 3 Absatz 3 InvStG)

BVI:

„Gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 InvStG ist bei allgemeinen Werbungskosten für die Ermittlung der Erträge für Anleger, bei denen § 3 Nr. 40 EStG anwendbar ist, eine Zuteilung der Werbungskosten zu den begünstigten Dividenden vorzunehmen. Dies ändert sich durch die neue Streubesitzdividendenbesteuerung nicht.

Gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 InvStG ist bei allgemeinen Werbungskosten für die Ermittlung der Erträge für Anleger, bei denen § 8b Abs. 1 KStG anwendbar ist, eine Zuteilung der Werbungskosten zu den begünstigten Dividenden vorzunehmen. Dies kann nun bei Publikumsfonds nicht mehr zutreffen.

Bislang bestand keine Notwendigkeit für unterschiedliche Werbungskostenaufteilunge...

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