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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 16 K 3136/12 F

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 a, HGB § 255 Abs. 2

Anschaffungsnahe Herstellungskosten: 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG – Berücksichtigung einer Kaufpreiserstattung für nachträglich festgestellte Gebäudeschäden

Leitsatz

  1. Eine Kaufpreiserstattung für nachträglich festgestellte Gebäudeschäden ist bei der Gegenüberstellung der Anschaffungskosten und der Erhaltungsaufwendungen zur Berechnung der 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG für die Annahme anschaffungsnaher Herstellungskosten von den Anschaffungskosten abzuziehen.

  2. Bei der für Zwecke dieser Berechnung erfolgenden Ermittlung der Höhe der Erhaltungsaufwendungen sind demgegenüber auch die erstatteten Kosten zur Beseitigung versteckter Mängel mit einzubeziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
StBW 2013 S. 775 Nr. 17
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2013 S. 709
AAAAE-38899

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