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BGH Urteil v. - I ZR 146/11

Gesetze: § 4 Nr 11 UWG, § 145 BGB, § 443 BGB, § 477 Abs 1 S 1 BGB, § 477 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 2 Buchst e EGRL 44/1999, Art 6 Abs 2 EGRL 44/1999

Wettbewerbsverstoß: Informationspflichten des Unternehmers im Falle einer selbstständigen und unselbstständigen Garantie - Herstellergarantie II

Leitsatz

Herstellergarantie II

Als Garantieerklärung, die den in § 477 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, ist im Falle einer selbstständigen Garantie die auf den Abschluss eines Garantievertrags gerichtete Willenserklärung des Unternehmers und bei einer unselbstständigen Garantie dessen auf die Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfe des Verbrauchers gerichtete Willenserklärung anzusehen (Ergänzung zu , GRUR 2011, 638 Rn. 32 = WRP 2011, 866 - Werbung mit Garantie; Urteil vom , I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 43 = WRP 2012, 930 - Bauheizgerät).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZIP 2013 S. 1480 Nr. 31
OAAAE-39084

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