Aufnahme des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Patentinhabers unterbrochenen Patentnichtigkeitsverfahrens - Aufnahme des Patentnichtigkeitsverfahrens
Leitsatz
Aufnahme des Patentnichtigkeitsverfahrens
Das durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Patentinhabers unterbrochene Patentnichtigkeitsverfahren betrifft im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Aussonderung eines Gegenstands aus der Insolvenzmasse und kann daher sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Kläger aufgenommen werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1601 Nr. 27 NJW-RR 2013 S. 1267 Nr. 20 NWB-Eilnachricht Nr. 27/2013 S. 2128 ZIP 2013 S. 1447 Nr. 30 NAAAE-39093