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BGH Beschluss v. - IX ZR 220/11

Gesetze: § 823 Abs 2 BGB, § 1 Abs 1 BauFordSiG, § 129 Abs 1 InsO

Zweckwidrige Verwendung von Baugeld: Wegfall eines ersatzfähigen Schadens bei Anfechtbarkeit der zu leistenden Zahlungen

Leitsatz

Wird Baugeld zweckwidrig verwendet, entfällt ein ersatzfähiger Schaden des Bauhandwerkers, sofern an ihn pflichtgemäß geleistete Zahlungen anfechtungsrechtlich keinen Bestand gehabt hätten.

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 2514 Nr. 34
NJW 2013 S. 6 Nr. 27
WM 2013 S. 1229 Nr. 26
ZIP 2013 S. 1288 Nr. 27
HAAAE-39095

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