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BGH Urteil v. - II ZR 76/12

Gesetze: § 538 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO

Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei wesentlichem Verfahrensmangel des ersten Rechtszuges

Leitsatz

Eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil den Parteien aufgrund eines Verfahrensmangels des erstinstanzlichen Verfahrens Gelegenheit zu weiterem Vortrag zu geben ist und danach möglicherweise eine Beweisaufnahme erforderlich wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1601 Nr. 27
NJW 2013 S. 8 Nr. 27
NJW-RR 2013 S. 1013 Nr. 16
StBW 2013 S. 667 Nr. 14
WM 2013 S. 1210 Nr. 26
ZIP 2013 S. 1642 Nr. 34
OAAAE-39100

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