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BGH Urteil v. - XI ZR 335/11

Gesetze: § 44 Abs 1 S 1 BörsG vom , § 45 BörsG vom , §§ 45ff BörsG vom , § 308 AktG, § 309 Abs 4 S 5 AktG, § 13 VerkaufsprospektG vom

Prospekthaftung: Haftung des Prospektveranlassers für unvollständige bzw. unrichtige Angaben im Prospekt für den Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen; Maßgeblichkeit des Empfängerhorizonts für die Beurteilung der Unvollständigkeit des Verkaufsprospekts einer nicht börsennotierten Gesellschaft; Voraussetzungen der Haftung des Hintermanns und Nachweis des Prospektfehlers für die Anlageentscheidung

Tatbestand

Die Kläger nehmen den Beklagten zu 1) als Prospektveranlasser und den Beklagten zu 2) als Prospekterlasser gesamtschuldnerisch aus Prospekthaftung nach dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz auf Rückabwicklung des Erwerbs von Inhaberschuldverschreibungen einer mittlerweile insolventen Aktiengesellschaft in Anspruch.

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Fundstelle(n):
IAAAE-39102

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