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BGH Beschluss v. - IX ZB 272/11

Gesetze: § 8 Abs 2 InsO, § 9 Abs 3 InsO, § 295 Abs 1 Nr 3 InsO

Restschuldbefreiung: Öffentliche Bekanntmachung von Beschlüssen bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners nach Wohnsitzwechsel

Leitsatz

Der Aufenthalt des Schuldners, der entgegen seiner Auskunftsobliegenheit einen Wohnsitzwechsel nicht mitteilt, ist unbekannt; das Insolvenzgericht kann in diesem Fall Beschlüsse ohne weitere Ermittlungen öffentlich bekannt machen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 12 Nr. 29
NJW-RR 2013 S. 1200 Nr. 19
WM 2013 S. 1232 Nr. 26
AAAAE-39109

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