Gesetze: § 3 Abs 2 S 1aF ABMG, § 1aF MautHV, § 3 Abs 2 S 1 BFStrMG
Rechtmäßigkeit der LKW-Mautsätze
Leitsatz
Bei der nach § 3 Abs. 2 Satz 1 ABMG a.F. (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BFStrMG n.F.) gebotenen "sachgerechten" Differenzierung der Mautsätze nach der Achszahl der mautpflichtigen Fahrzeuge steht dem Verordnungsgeber ein Gestaltungsspielraum zu, soweit es nicht nur um die rechnerische Ermittlung und Verteilung der von der Achszahl abhängigen Wegekosten, sondern um die Aufteilung der Fahrzeuge in Achsklassen geht. Insoweit kann die Zusammenfassung mautpflichtiger Fahrzeuge verschiedener Achszahl in einer Achsklasse mit gleichem Mautsatz trotz unterschiedlicher Kostenverantwortlichkeit unter den Gesichtspunkten der Typisierung, Pauschalierung und Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt sein (im Anschluss an BVerwG 9 C 6.09 - BVerwGE 137, 325 Rn. 25, 29 und 40).