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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 4 KR 24/09

Gesetze: SGB V § 33; SGB XI § 40 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Dient eine Treppensteighilfe lediglich dem Ausgleich für wohnbedingte Hindernisse, besteht kein Versorgungsanspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung (, zitiert nach juris).

Fundstelle(n):
NAAAE-39255

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