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BFH Urteil v. - III R 15/12

Gesetze: InvZulG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, InvZulG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, InvZulG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b, InvZulG § 2 Abs. 3

Langfristige Nutzungsüberlassung einer durch Investitionszulage geförderten Maschine an eine Ausbildungseinrichtung zulagenschädlich

Leitsatz

Überlässt ein Investor eine Drehmaschine auf Dauer einem Ausbildungszentrum zur Nutzung, liegt eine investitionszulagenschädliche langfristige Nutzungsüberlassung vor. Unerheblich ist, ob der Investor den Einsatz der Maschine z.B. durch bestimmte Weisungsmöglichkeiten, Zutritts- oder Kontrollbefugnisse beeinflussen kann.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1269 Nr. 8
SAAAE-39288

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