Zurechnung eines befristeten schuldrechtlichen Nutzungsrechts zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
1. Ein (nur befristetes) schuldrechtliches Nutzungsrecht kann zu einer Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 EStG führen. Während mit Einräumung eines Nießbrauchs an einem bereits vermieteten Grundstück der Nutzungsberechtigte kraft Gesetzes in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter eintritt, bedarf es bei einem schuldrechtlichen Nutzungsrecht der rechtsgeschäftlichen Vertragsübernahme, etwa durch entsprechende Vereinbarung der Vertragsparteien unter Zustimmung der Mieter. 2. Ein vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht kann eine "gesicherte Rechtsposition" vermitteln. Für die nach Auffassung des BStBl 1998 I S. 914 hierfür erforderliche Mindestlaufzeit von einem Jahr findet sich im Gesetz keine Grundlage.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1228 Nr. 8 HFR 2013 S. 779 Nr. 9 StBW 2013 S. 630 Nr. 14 RAAAE-39297