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FG Münster Urteil v. - 14 K 1495/12

Gesetze: AO § 152 Abs 2 Satz 2, AO § 152 Abs 1

Verspätungszuschlag

Ermessensausübung, Höhe des Verspätungszuschlags

Leitsatz

Die Berechnung eines Verspätungszuschlages gemäß den vom (AO-Kartei NW § 152 AO Karte 801) vorgegebenen Kriterien ist bei Beachtung auch der übrigen Ermessenserwägungen des § 152 Abs. 2 Satz 2 AO durch das Finanzamt nicht zu beanstanden.

Fundstelle(n):
MAAAE-39400

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