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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1729/11

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 1, AO § 163

Zu den Voraussetzungen einer Entnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken

Leitsatz

Der Billigkeitserlass des (BStBl I S. 162) rechtfertigt nicht die Annahme einer Entnahme wegen Nutzungsänderung (Verpachtung an Stelle von Selbstbewirtschaftung), auch nicht im Billigkeitswege.

Eine nicht durch §§ 163, 227 AO gedeckte Übergangsregelung der Verwaltung ist von den Gerichten nicht zu beachten.

Die Einbeziehung eines Grundstücks in eine Baulandumlegung begründet keine Entnahme

Fundstelle(n):
JAAAE-39414

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