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BGH Urteil v. - I ZR 84/09

Gesetze: Art 10 Abs 2 Buchst a EWGRL 104/89, § 26 Abs 3 S 1 MarkenG, § 26 Abs 3 S 2 MarkenG

Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Schutz einer Zeichenserie bei längerem Marktauftritt mit der gesamten Markenserie - PROTI II

Leitsatz

PROTI II

1. Die Vorschriften der Markenrechtsrichtlinie stehen der Anwendung des § 26 Abs. 3 Satz 2 MarkenG nicht entgegen.

2. Der Schutz einer Zeichenserie kann auch dadurch entstehen, dass der Markeninhaber unmittelbar mit der gesamten Markenserie im Markt auftritt und die Serie nicht erst über einen längeren Zeitraum entwickelt. Aus einem nur einmalig verwendeten Zeichen kann dagegen der Schutz eines Stammzeichens einer Zeichenserie nicht abgeleitet werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW-RR 2013 S. 1129 Nr. 18
ZAAAE-39452

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