Gesetze: Art 1 CMR, Art 2 CMR, Art 17 Abs 1 CMR, Art 17 Abs 4 Buchst a CMR, Art 41 CMR, § 254 BGB, § 427 Abs 1 Nr 1 HGB
Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Parteivereinbarung über Abweichung von der CMR; Mitverschulden des Unternehmers wegen unzureichender Kontrolle einer entgeltlichen Leistung
Leitsatz
1. Gilt die CMR nicht nach ihren Art. 1 und 2, sondern aufgrund einer Parteivereinbarung, können die Parteien von der CMR abweichende Regelungen in den Grenzen des ohne sie anzuwendenden Rechts vereinbaren.
2. Die unzureichende Kontrolle einer von einem Unternehmer entgeltlich erbrachten Leistung begründet regelmäßig kein Mitverschulden des Gläubigers, wenn der Schuldner den entstandenen Schaden nach dem Inhalt des Vertrags hätte verhüten müssen und der Gläubiger zu eigenen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nicht verpflichtet war.