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BVerwG Beschluss v. - 7 B 43/12

Gesetze: § 2 Abs 1 S 1 BArchG, § 3 BArchG, § 5 Abs 1 BArchG, § 1 Abs 1 S 1 IFG, Art 5 Abs 1 S 2 GG

Einsicht in Unterlagen, die in Archiven privatrechtlich organisierter Einrichtungen aufbewahrt werden

Leitsatz

1. Archivgut im Sinne des Archivnutzungs- und Einsichtsrechts nach § 5 Abs. 1 BArchG sind nur solche archivwürdige Unterlagen, die im Anschluss an eine Bewertungsentscheidung nach § 3 BArchG an das Bundesarchiv übergeben und von diesem übernommen worden sind.

2. Aus § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG folgt keine Verpflichtung der um Informationszugang angegangenen Behörde zur Beschaffung von Informationen, die sich noch niemals in deren Besitz befunden haben.

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 2538 Nr. 34
PAAAE-39532

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