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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 EG 5027/11

Leitsatz

Leitsatz:

Ergibt sich aus einer selbständigen Tätigkeit im maßgeblichen steuerlichen Veranlagungszeitraum (hier: Kalenderjahr 2009) wegen eines Diebstahls ein Verlust, wird kein i.S.d. § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 9 BEEG zu berücksichtigendes Einkommen erzielt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAE-39549

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