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BFH Beschluss v. - VIII B 153/12

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

Beruflich genutzter Garagenaufbau als häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

1. Ein als Arbeitszimmer genutztes ausgebautes Dachgeschoss einer ca. 20 Meter vom selbstgenutzten Einfamilienhaus entfernten Doppelgarage kann ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sein.
2. Ob ein Raum als häusliches Arbeitszimmer anzusehen ist, lässt sich nicht allgemein, sondern nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls entscheiden, wobei die Tatsachenfeststellung und -würdigung in erster Linie den Finanzgerichten obliegt.
3. Die grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 FGO ergibt sich nicht schon daraus, dass der BFH über einen unmittelbar vergleichbaren Fall noch nicht entschieden hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1233 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2013 S. 2282
StBW 2013 S. 724 Nr. 16
YAAAE-39623

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