Beruflich genutzter Garagenaufbau als häusliches Arbeitszimmer
Leitsatz
1. Ein als Arbeitszimmer genutztes ausgebautes Dachgeschoss einer ca. 20 Meter vom selbstgenutzten Einfamilienhaus entfernten Doppelgarage kann ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sein. 2. Ob ein Raum als häusliches Arbeitszimmer anzusehen ist, lässt sich nicht allgemein, sondern nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls entscheiden, wobei die Tatsachenfeststellung und -würdigung in erster Linie den Finanzgerichten obliegt. 3. Die grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 FGO ergibt sich nicht schon daraus, dass der BFH über einen unmittelbar vergleichbaren Fall noch nicht entschieden hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 1233 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2013 S. 2282 StBW 2013 S. 724 Nr. 16 YAAAE-39623