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BGH Urteil v. - IX ZR 113/10

Gesetze: § 17 Abs 2 S 1 InsO, § 17 Abs 2 S 2 InsO, § 131 Abs 1 Nr 2 InsO

Insolvenzanfechtung: Vorzeitige Fälligstellung eines Darlehens in einem Änderungsvertrag als Anfechtungsgrund; Feststellung der Zahlungsunfähigkeit anhand einer Liquiditätsbilanz oder der Zahlungseinstellung

Tatbestand

Die beklagte Bank gewährte der S.   GmbH (künftig: Schuldnerin) im August 2000 ein Darlehen über 100.000 DM (= 51.129,20 €), das in monatlichen Raten zu 1.666,93 DM (= 852,29 €) bis zum 31. August 2006 zurückgezahlt werden sollte. Die Möglichkeit vorzeitiger Rückführung war nicht vorgesehen. Die Geschäftsführerin der Schuldnerin verbürgte sich für die Erfüllung der Darlehensforderung in Höhe von 50.000 DM (= 25.564,59 €). Die Schuldnerin kam ihrer Ratenzahlungspflicht bis einschließlich Januar 2004 nach.

Fundstelle(n):
WM 2013 S. 1361 Nr. 29
ZIP 2013 S. 2323 Nr. 48
TAAAE-39817

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