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BGH Beschluss v. - II ZR 262/08

Gesetze: § 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 580 ZPO

Erledigung der Hauptsache: Einseitiger Widerruf der Erledigungserklärung

Leitsatz

Ein einseitiger Widerruf der Erledigungserklärung ist nach der Anschließung durch den Beklagten nur möglich, wenn ein Restitutionsgrund besteht.

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 2686 Nr. 36
NJW 2013 S. 8 Nr. 30
StBW 2013 S. 711 Nr. 15
WM 2013 S. 1331 Nr. 28
ZIP 2013 S. 1691 Nr. 35
OAAAE-39823

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