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BGH Urteil v. - VI ZR 293/12

Der Kläger macht gegen die Beklagte, eine Aktiengesellschaft nach türkischem Recht, deliktische Schadensersatzansprüche wegen des Erwerbs von Anteilen an der Beklagten geltend.

Fundstelle(n):
UAAAE-39847

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