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BFH Beschluss v. - X B 176/12

Gesetze: FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5, FGO § 119 Nr. 6, AO § 378, AO § 162

Fehlende Entscheidungsgründe als absoluter Revisionsgrund; Einholung eines Sachverständigengutachten steht im Ermessen des Gerichts

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1445 Nr. 9
FAAAE-40068

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