Kein Abrechnungsbescheid über Rückzahlungsanspruch der Bank wegen versehentlicher Überweisung nicht gepfändeter Beträge
Leitsatz
Erfasst die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamts nur
Ansprüche des Vollstreckungsschuldners auf Auszahlung seines Kontoguthabens und
überweist die Bank einen über das Guthaben hinausgehenden Betrag, handelt es
sich bei dem hieraus resultierenden Rückzahlungsanspruch der Bank nicht um
einen aus dem Steuerschuldverhältnis herrührenden Erstattungsanspruch i.S. des
§ 37 Abs. 2 AO, über dessen Bestehen dem
Grund oder der Höhe nach im Wege eines Abrechnungsbescheids verbindlich
entschieden werden kann.