Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des
Anscheinsbeweises beim Alleingeschäftsführer einer GmbH
Leitsatz
1. Über die Frage, ob und welches
betriebliche Fahrzeug dem Arbeitnehmer ausdrücklich oder doch zumindest
konkludent auch zur privaten Nutzung überlassen ist, entscheidet das FG unter
Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach seiner freien, aus
dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung.
2. Steht nicht fest, dass der
Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen
hat, kann auch der Beweis des ersten Anscheins diese fehlende Feststellung
nicht ersetzen.
3. Dies gilt auch bei angestellten
Geschäftsführern einer GmbH. Auch in einem solchen Fall lässt sich kein
allgemeiner Erfahrungssatz des Inhalts feststellen, dass ein
Privatnutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen ist oder der
(Allein-)Geschäftsführer ein Privatnutzungsverbot generell missachtet.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2013 II Seite 918 BB 2013 S. 1685 Nr. 29 BFH/NV 2013 S. 1305 Nr. 8 BFH/PR 2013 S. 344 Nr. 10 BStBl II 2013 S. 918 Nr. 21 DB 2013 S. 6 Nr. 28 DStRE 2013 S. 1033 Nr. 17 EStB 2013 S. 289 Nr. 8 GmbH-StB 2013 S. 271 Nr. 9 GmbHR 2013 S. 890 Nr. 16 HFR 2013 S. 694 Nr. 8 KSR direkt 2013 S. 5 Nr. 8 KÖSDI 2013 S. 18479 Nr. 8 NJW 2013 S. 3056 Nr. 41 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2013 S. 2285 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2013 S. 3953 StB 2013 S. 258 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 14/2013 S. 551 MAAAE-40096