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BFH Urteil v. - VI R 42/12 BStBl 2013 II S. 918

Gesetze: EStG §§ 19 Abs. 1, 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 4, 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises beim Alleingeschäftsführer einer GmbH

Leitsatz

1. Über die Frage, ob und welches betriebliche Fahrzeug dem Arbeitnehmer ausdrücklich oder doch zumindest konkludent auch zur privaten Nutzung überlassen ist, entscheidet das FG unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung.

2. Steht nicht fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat, kann auch der Beweis des ersten Anscheins diese fehlende Feststellung nicht ersetzen.

3. Dies gilt auch bei angestellten Geschäftsführern einer GmbH. Auch in einem solchen Fall lässt sich kein allgemeiner Erfahrungssatz des Inhalts feststellen, dass ein Privatnutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen ist oder der (Allein-)Geschäftsführer ein Privatnutzungsverbot generell missachtet.

Fundstelle(n):
BStBl 2013 II Seite 918
BB 2013 S. 1685 Nr. 29
BFH/NV 2013 S. 1305 Nr. 8
BFH/PR 2013 S. 344 Nr. 10
BStBl II 2013 S. 918 Nr. 21
DB 2013 S. 6 Nr. 28
DStRE 2013 S. 1033 Nr. 17
EStB 2013 S. 289 Nr. 8
GmbH-StB 2013 S. 271 Nr. 9
GmbHR 2013 S. 890 Nr. 16
HFR 2013 S. 694 Nr. 8
KSR direkt 2013 S. 5 Nr. 8
KÖSDI 2013 S. 18479 Nr. 8
NJW 2013 S. 3056 Nr. 41
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2013 S. 2285
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2013 S. 3953
StB 2013 S. 258 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2013 S. 551
MAAAE-40096

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