Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VIII ZR 285/12

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 535 Abs 1 BGB

Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Quotenabgeltungsklausel zu Schönheitsreparaturen bei Vertragsende

Leitsatz

Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht:

"Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts",

ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Aufgabe von Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom , VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 79 ff., und von Senatsurteil vom , VIII ZR 215/03, WuM 2004, 663).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 6 Nr. 29
NJW 2013 S. 2505 Nr. 34
NJW 2013 S. 6 Nr. 30
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2013 S. 2367
VAAAE-40323

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank