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BGH Beschluss v. - IX ZB 11/12

Gesetze: § 290 Abs 1 Nr 4 InsO

Versagung der Restschuldbefreiung: Verschwendung von Vermögen bei unentgeltlicher Übertragung von Mobiliar einer gepachteten Gaststätte auf einen Erwerber

Leitsatz

Ein Schuldner verschwendet kein Vermögen, wenn er das Mobiliar einer gepachteten Gaststätte unentgeltlich auf einen Erwerber in der Erwartung überträgt, dass der Verpächter diesem die Gaststätte nur verpachten wird, wenn er die in Höhe des Verkehrswerts des Mobiliars offen stehenden Ansprüche auf Zahlung der Pacht begleicht.

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 6 Nr. 29
DStR 2013 S. 12 Nr. 31
NJW-RR 2013 S. 1062 Nr. 17
WM 2013 S. 1364 Nr. 29
DAAAE-40342

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