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BSG Urteil v. - B 14 AS 28/12 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2 vom , § 8 Abs 1 WoGG 2, § 12 Abs 1 WoGG, § 10 WoFG, § 103 SGG

Arbeitslosengeld II bzw Sozialgeld - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsverfahren - Übergangszeitraum - Änderung der Bewohnerzahl durch Auszug eines Mitbewohners - Angemessenheitsprüfung - Zweipersonenhaushalt im Saale-Holzland-Kreis in Thüringen - keine grundsätzliche Erhöhung der Wohnflächengrenze bei Alleinerziehung eines minderjährigen behinderten Kindes - fehlende Feststellungen zur konkreten Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

Leitsatz

Die Regelung, nach der unangemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als Bedarf solange - in der Regel jedoch längstens für sechs Monate - zu berücksichtigen sind, wie es nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen zu senken, ist auch bei Änderungen in der Bewohnerzahl, beispielsweise bei Auszug eines Mitbewohners, anwendbar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:160413UB14AS2812R0

Fundstelle(n):
WAAAE-40353

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