Arbeitslosengeld II bzw Sozialgeld - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsverfahren - Übergangszeitraum - Änderung der Bewohnerzahl durch Auszug eines Mitbewohners - Angemessenheitsprüfung - Zweipersonenhaushalt im Saale-Holzland-Kreis in Thüringen - keine grundsätzliche Erhöhung der Wohnflächengrenze bei Alleinerziehung eines minderjährigen behinderten Kindes - fehlende Feststellungen zur konkreten Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
Leitsatz
Die Regelung, nach der unangemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als Bedarf solange - in der Regel jedoch längstens für sechs Monate - zu berücksichtigen sind, wie es nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen zu senken, ist auch bei Änderungen in der Bewohnerzahl, beispielsweise bei Auszug eines Mitbewohners, anwendbar.