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BFH Urteil v. - XI R 49/10

Gesetze: EStG § 2 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 4, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, SGB 5 § 28 Abs. 4, SGB 5 § 61

Berücksichtigung von Aufwendungen für Medikamente bei der Berechnung des Jahresgrenzbetrags

Leitsatz

Bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge eines Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sind Krankheitskosten zwar generell nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Berücksichtigungsfähig sind jedoch Zuzahlungen i.S. des § 61 SGB V sowie die sog. Praxisgebühr gemäß § 28 Abs. 4 SGB V.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1394 Nr. 9
HFR 2013 S. 904 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2013 S. 2523
StBW 2013 S. 933 Nr. 20
DAAAE-40423

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