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BFH Beschluss v. - III R 35/10

Gesetze: FGO § 136 Abs. 1 Satz 3, FGO § 138 Abs. 2 Satz 1, FGO § 138 Abs. 1

Kostenteilung bei Teilabhilfe; Geringfügigkeit des Unterliegens

Leitsatz

1. Es entspricht regelmäßig dem billigen Ermessen, wenn der Kläger in Höhe des von der Abhilfe nicht erfassten Teils des Klageanspruchs die Kosten trägt.
2. § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO ist zwar grundsätzlich auch bei Hauptsacheerledigung nach erfolgter Teilabhilfe anwendbar. Bei einer Quote von 1/10 kann jedoch nicht mehr von einem geringfügigen Unterliegen eines Beteiligten ausgegangen werden.

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Fundstelle(n):
IAAAE-40430

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