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BFH Beschluss v. - V B 122/11

Gesetze: FGO § 76, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3, AO § 88, AO § 90 Abs. 2, EG Art. 10

Ermittlungs- und Feststellungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland; Tatbestandswirkung der Entscheidung einer ausländischen Behörde

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1384 Nr. 9
SAAAE-40431

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