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BFH Urteil v. - VII R 24/11

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, FGO § 90 Abs. 3

Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage

Leitsatz

Es besteht kein berechtigtes Interesse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Zulassung zur Steuerberaterprüfung im Hinblick auf eine beabsichtigte Amtshaftungsklage, wenn diese offensichtlich aussichtslos wäre. Von offensichtlicher Aussichtslosigkeit einer Amtshaftungsklage ist auszugehen, wenn erkennbar ist, dass der betreffende zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 1423 Nr. 9
DStR 2013 S. 1564 Nr. 30
DStRE 2014 S. 312 Nr. 5
QAAAE-40436

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