Veräußerung einer GmbH-Beteiligung – Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle durch das StSenkG – Bindungswirkung des BVerfG-Beschlusses
zu § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG
Leitsatz
Der u.a., (BVerfGE 127, 61) zur Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle von 25%
auf 10% durch § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG entfaltet keine Bindungswirkung für die Behandlung einer erst nach
der Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle von 10% auf 1% durch das StSenkG steuerbaren Veräußerung einer GmbH-Beteiligung
im Jahr 2002.
Auch eine verfassungskonforme Auslegung des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des StSenKG i.S.d.
(BStBl I 2011, 16, unter D.) kommt nicht in Betracht.
Würde das BVerfG die Vorschrift des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des StSenKG als verfassungswidrig erachten und die gleichen
Maßstäbe wie im Beschluss vom 2 BvR 748/05 u.a. anlegen, wäre eine typisierende Schätzung des als Veräußerungsgewinn
zu besteuernden anteiligen Wertzuwachses ab dem Tag der Verkündung des StSenkG am nach Maßgabe des nicht zu beanstanden.